Die Behandlungskosten sind in erster Linie selbst zu tragen.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Heilpraktiker-Leitstungen in der
Regel leider nicht. Osteopathische-Leistungen können mit Privat Rezept
vom Arzt eingereicht und bezuschusst werden. Die Zuzahlung hängt
jedoch von der Gesetzlichen Krankenversicherung ab und sollte zuvor
abgeklärt sein.

Für Privatversicherte oder Beihilfe berechtigte Personen ist eine
Kostenübernahme in gewissem Umfang je nach Versicherungsvertrag
möglich. Ich erstelle eine Rechnung gemäß der gesetzlichen
Gebührenverordnung für Heilpraktiker, diese kann eingereicht werden.